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   BSG, 26.06.1997 - 9 BV 3/97   

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https://dejure.org/1997,25483
BSG, 26.06.1997 - 9 BV 3/97 (https://dejure.org/1997,25483)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1997 - 9 BV 3/97 (https://dejure.org/1997,25483)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 9 BV 3/97 (https://dejure.org/1997,25483)
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  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 26.06.1997 - 9 BV 3/97
    Unter diesen Umständen bestehen - jedenfalls bei einem anwaltlich vertretenen Kläger - Zweifel daran, daß der Kläger auf der Durchführung weiterer Ermittlungen vor Ergehen einer Sachentscheidung bestehen wollte (vgl SozR 3-1500 § 160 Nr. 9; auch SozR 1500 § 160 Nr. 64).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BSG, 26.06.1997 - 9 BV 3/97
    Die somit unzulässige Beschwerde ist entsprechend § 169 SGG als unzulässig zu verwerfen, ohne daß es der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter bedarf (BSG SozR 1500 § 160a Nrn 1 und 5; BVerfGE 48, 246 = SozR 1500 § 160a Nr. 30).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 26.06.1997 - 9 BV 3/97
    Wird - wie hier - ein Verstoß gegen das Recht eines Beteiligten auf rechtliches Gehör gerügt, so gehört dazu die Darlegung, welches Vorbringen durch die Verletzung des rechtlichen Gehörs verhindert worden ist und inwiefern das angefochtene Urteil auf dem Unterbleiben dieses Vorbringens beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 26.06.1997 - 9 BV 3/97
    Zudem hätte der Kläger, selbst wenn sich aus seinen Ausführungen ergäbe, daß in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG ein Beweisantrag gestellt oder weiterverfolgt wurde, Ausführungen dazu machen müssen, warum sich das LSG zur Befolgung dieses Antrages hätte gedrängt fühlen müssen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34; SozR 1500 § 160a Nr. 56; Kummer aaO RdNr 216).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 26.06.1997 - 9 BV 3/97
    Wird eine Verfahrensrüge erhoben, so muß der Beschwerdeführer die sie begründenden Tatsachen im einzelnen genau und in einer Weise angeben, daß sie in sich verständlich den behaupteten Verfahrensfehler ergeben (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • BSG, 14.02.1986 - 5b BJ 114/85

    Berufungsbegründung - Beweisantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Ermittlung

    Auszug aus BSG, 26.06.1997 - 9 BV 3/97
    Zudem hätte der Kläger, selbst wenn sich aus seinen Ausführungen ergäbe, daß in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG ein Beweisantrag gestellt oder weiterverfolgt wurde, Ausführungen dazu machen müssen, warum sich das LSG zur Befolgung dieses Antrages hätte gedrängt fühlen müssen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34; SozR 1500 § 160a Nr. 56; Kummer aaO RdNr 216).
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